Batteriengesetz
Hinweise zur Batterieentsorgung und Rückgabe von Altbatterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkumulatoren sowie von Produkten, die Batterien oder Akkumulatoren enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Getrennte Entsorgung von Altbatterien
Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht über den unsortierten Siedlungsabfall bzw. Hausmüll entsorgt werden.
Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien getrennt zu erfassen und einer dafür vorgesehenen Rücknahme- oder Sammelstelle zuzuführen.
Durch die getrennte Sammlung und ordnungsgemäße Verwertung von Altbatterien werden wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und mögliche negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit vermieden.
Kostenlose Rückgabe von Altbatterien
Altbatterien können unentgeltlich bei den dafür vorgesehenen Rücknahme- und Sammelstellen zurückgegeben werden.
Als Händler nehmen wir Gerätealtbatterien und entsprechende Altakkumulatoren, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, im gesetzlich vorgesehenen Umfang ebenfalls unentgeltlich zurück.
Die Rückgabe ist möglich bei:
Celina’s Traumfänger GmbH
Amtsstraße 33
33739 Bielefeld
Die Rücknahme ist auf Altbatterien der Kategorien beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf Mengen, derer sich private Endnutzer üblicherweise entledigen.
Bedeutung der Kennzeichnung
Batterien und Akkumulatoren sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.
Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien und Akkumulatoren nicht über den unsortierten Siedlungsabfall bzw. Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern getrennt gesammelt werden müssen.
Soweit Batterien entsprechend gekennzeichnet sind, können zusätzliche chemische Symbole auf enthaltene Stoffe hinweisen.
Sicherheitshinweise für lithiumhaltige Batterien und Akkumulatoren
Bei lithiumhaltigen Batterien und Akkumulatoren ist besondere Vorsicht geboten.
Beschädigte, verformte, aufgeblähte oder überhitzte Lithium-Batterien und -Akkumulatoren können ein erhöhtes Brand- und Sicherheitsrisiko darstellen. Sie sollten nicht weiterverwendet und entsprechend den Vorgaben der zuständigen Rücknahme- oder Sammelstelle abgegeben werden.
Bei der Entsorgung sollten – soweit möglich – die Pole von Lithium-Batterien und -Akkumulatoren gegen Kurzschluss gesichert werden, beispielsweise durch Abkleben der Pole.
Weitere Rückgabemöglichkeiten
Altbatterien können außerdem bei den hierfür vorgesehenen kommunalen Sammelstellen und weiteren gesetzlich eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgegeben werden.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Annahmebedingungen der Rücknahme- oder Sammelstelle.
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